Luft­schall­übertragung im Gebäude

Durch die Nutzung von Räumen, zum Beispiel durch Sprache und Musik entstehen Schallwellen. Diese breiten sich im Raum aus und werden über Wände und Decken in angrenzende Räume übertragen. Obwohl die Schallausbreitung im Raum durchaus gewünscht ist, kann die Übertragung des Schalls in angrenzende Räume als störend wahrgenommen werden.

Eine Schallmessung der LuftschallübertragungDie Schallübertragung zwischen benachbarten Räumen erfolgt nicht nur über das Trennbauteil, also die Decke oder die Wand zwischen dem lauten und dem leisen Raum, sondern auch durch die Schall-Längsleitung über alle das Trennbauteil flankierenden Bauteile. Neben der Schallübertragung über die Bauteile kann der Luftschall auch über Hohlräume, wie zum Beispiel Lüftungskanäle oder Kamine, übertragen werden.

Zur Vermeidung von störenden Schallübertragungen zwischen Räumen werden baurechtlich nutzungsbedingt mindesterforderliche Schallpegeldifferenzen definiert. Zwischen Aufenthaltsräumen von unterschiedlichen Wohnungen wird zum Beispiel die Einhaltung einer Standard-Schallpegeldifferenz (DnT,w) von 55 dB gefordert.

Durch die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen an den Luftschallschutz alleine ist jedoch eine störende Schallübertragung noch nicht ausgeschlossen. Wenn die Schallpegeldifferenz zwischen zwei Räumen 55 dB beträgt, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bei einem Schallpegel von 70 dB in einem Raum, über die Bauteile in den angrenzenden Raum 15 dB übertragen werden. Dies ist ein Schallpegel, der in einem besonders leisen Raum bereits wahrgenommen werden kann. Neben der Lautstärke ist auch das Frequenzspektrum der übertragenen Geräusche entscheidend. Konstruktionsbedingt weisen Bauteile in den tiefen Frequenzen geringere Schalldämm-Maße als im hohen Frequenzbereich auf. Bei der Bewertung der Qualität des Schallschutzes zwischen zwei Räumen gewinnt die Beurteilung des tiefen Frequenzbereichs daher immer mehr an Bedeutung.