Der Schallschutzausweis
Der Schallschutzausweis ist in der ÖNORM B 8115-5 definiert und beschreibt / klassifiziert die Schallschutzeigenschaften eines Gebäudes, einer Wohnung oder eines Raumes. Dabei werden die jeweiligen Schallschutzqualitäten in Kategorien unterteilt (Klasse A - „hoher Komfort“ bis E – „sehr gering“) und dabei in die Bereiche „Luftschall extern, Luftschall intern, Trittschall und haustechnische Anlagen“ unterteilt.
Für die Feststellung der Erfüllung der Anforderungen an den Schallschutz sind jeweils 2 Messungen gleicher Art (z.B. Luftschallschutz Geschoßdecke, Luftschallschutz Wohnungstrennwand) durchzuführen. Bei mehr als 20 Wohnungen hat die Anzahl der Messungen jedoch mindestens 10% der Anzahl der Wohnungen zu betragen.
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